AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf

1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder
Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch
wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen.
Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht
getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben

 

2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an
den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem
Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag
des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der
Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart,
wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die
Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen
Kenntnis zu erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter
dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank.
Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne
Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder
auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen.
Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der
Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur
Sicherung an uns nehmen.
d) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassung durch
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Anschluss an das
Deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir den
Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder
Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.


3. Preise und Zahlung
a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt,
ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec-cash zu zahlen.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des
Kunden die Ware so werden Liefer- und Transportkosten gesondert
berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.

 

4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere
bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen
aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so
sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt,
Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.


5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde
Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft
dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch
Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen
und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei
unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert
werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen
zu verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei
Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten
des Kunden voraus.
e) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei
verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher
Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des
Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des
Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger
angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen
Schaden nachweist.
f) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen
Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher
Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in
unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung
entstehenden Schaden zu ersetzen.


6. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt geht die
Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den
Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
übergeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom
Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich
die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Kunden über.


7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir
wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher,
die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden
sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn
er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns
getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des
Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den
Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab
und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der
Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden
wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies
aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB
ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung
oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits
jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt
die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung
oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden
gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt,
Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang
der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des
Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr
als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer,Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte
aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.


8. Gewährleistung
a) Wird eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des
Kunden wegen Mängeln an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den
Kunden, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt
der Kunde bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim
Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer
Sachen auf ein Jahr begrenzt.
Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an
der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen
Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes
ergibt.
b) Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe
gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Haftungsansprüche.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 b)
dieser AGB als ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein
System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart,
dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich
nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle
Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind
als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät
kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte
(Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige)
Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt
ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung
protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter
Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen
Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der
Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann
später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher
Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten,
es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich
Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.


9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a) Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus
eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen
Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der
Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der
Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen
oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden
durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
b) Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt,
ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien
begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall
ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der
Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die
Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben.
Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die
Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen.
Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.


10. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich
aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine
Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung
ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete
technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig,
wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand
bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige
Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch
Originaldisketten der Softwarehersteller von so genannten Computerviren
befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden,
dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht
möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen.
Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein
Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns
davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen
und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall
dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.


11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im
Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als
Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen
uns und dem Kunden nicht.
12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.